Urne ins Ausland – ein Weg mit vielen Fragen
Wer nach einer Feuerbestattung über die Asche verfügen möchte, wählt oft ein Krematorium in den Niederlanden. Ist das erlaubt?
Was bei einer Feuerbestattung im Ausland zu beachten ist
Immer wieder hören wir, dass der Weg über eine Kremation im Ausland – häufig in den Niederlanden – empfohlen wird, wenn Angehörige frei über die Asche verfügen möchten.
Uns ist wichtig, hier ehrlich und transparent aufzuklären.
Dieser Weg ist oft mit deutlich höheren Kosten verbunden.
Allein die Überführung ins Ausland sowie die Kremation dort sind in der Regel aufwendiger als in Deutschland. Hinzu kommt, dass die Aushändigung der Asche erst nach einer Wartezeit von 4 Wochen und nicht sofort möglich ist.
Was viele nicht wissen:
Sobald die Asche wieder nach Deutschland gebracht wird, gilt hier weiterhin der gesetzliche Friedhofszwang. Das bedeutet, dass eine freie Verfügung rechtlich eingeschränkt ist und unter Umständen als Ordnungswidrigeit gewertet werden kann.
Überführung einer Urne ins Ausland
Wenn Sie den Wunsch haben, eine Urne ins Ausland zu überführen, begleiten wir Sie auf einem transparenten und abgestimmten Weg.
Nach einer Kremation in Deutschland können wir Ihnen die Urne aushändigen, wenn eine Bestimmung im Ausland vorliegt. Dafür erhalten Sie von uns alle notwendigen und geprüften Unterlagen- abgestimmt mit dem Bestatterverband und Aeternitas.
So behalten Sie Klarheit und Sicherheit und können eine Entscheidung treffen, die sich für Sie richtig anfühlt.
Wir nehmen uns Zeit, Ihnen die Möglichkeiten verständlich zu erklären. Denn gerade bei solchen Fragen geht es nicht nur um Vorschriften – sondern um Vertrauen.







