Urne ins Ausland – ein Weg mit vielen Fragen

Wer nach einer Feuer­be­stat­tung über die Asche verfü­gen möchte, wählt oft ein Krema­to­rium in den Nieder­lan­den. Ist das erlaubt?

Urne ins Ausland
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Was bei einer Feuer­be­stat­tung im Ausland zu beach­ten ist

Immer wieder hören wir, dass der Weg über eine Krema­tion im Ausland – häufig in den Nieder­lan­den – empfoh­len wird, wenn Angehö­rige frei über die Asche verfü­gen möchten.

Uns ist wichtig, hier ehrlich und trans­pa­rent aufzu­klä­ren.

Dieser Weg ist oft mit deutlich höheren Kosten verbun­den.

Allein die Überfüh­rung ins Ausland sowie die Krema­tion dort sind in der Regel aufwen­di­ger als in Deutsch­land. Hinzu kommt, dass die Aushän­di­gung der Asche erst nach einer Warte­zeit von 4 Wochen und nicht sofort möglich ist.

Was viele nicht wissen:
Sobald die Asche wieder nach Deutsch­land gebracht wird, gilt hier weiter­hin der gesetz­li­che Fried­hofs­zwang. Das bedeu­tet, dass eine freie Verfü­gung recht­lich einge­schränkt ist und unter Umstän­den als Ordnungs­wid­ri­geit gewer­tet werden kann.

Überfüh­rung einer Urne ins Ausland

Wenn Sie den Wunsch haben, eine Urne ins Ausland zu überfüh­ren, beglei­ten wir Sie auf einem trans­pa­ren­ten und abgestimm­ten Weg.

Nach einer Krema­tion in Deutsch­land können wir Ihnen die Urne aushän­di­gen, wenn eine Bestim­mung im Ausland vorliegt. Dafür erhal­ten Sie von uns alle notwen­di­gen und geprüf­ten Unter­la­gen- abgestimmt mit dem Bestat­ter­ver­band und Aeter­ni­tas.

So behal­ten Sie Klarheit und Sicher­heit und können eine Entschei­dung treffen, die sich für Sie richtig anfühlt.

Wir nehmen uns Zeit, Ihnen die Möglich­kei­ten verständ­lich zu erklä­ren. Denn gerade bei solchen Fragen geht es nicht nur um Vorschrif­ten – sondern um Vertrauen.